1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die Aggrosoft GmbH, Tannstrasse 12, 95111 Rehau, HRB 5408 am Amtsgericht Hof/Saale, im folgenden auch Aggrosoft oder „Anbieter“ erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von Aggrosoft schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.3. Aggrosoft ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, den Inhalt des bestehenden Vertrages einschließlich dieser AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.4. Widerspricht der Nutzer dieser beabsichtigten Änderung, so hat Aggrosoft die Wahl, den Vertrag unter den bisherigen Bedingungen aufrechtzuerhalten oder ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
1.5. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen von Aggrosoft gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.6. Das Angebot von Aggrosoft richtet sich ausschließlich an Firmen, Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen und Vereine i.S.d. §14 BGB. Verbraucher nach §13 BGB werden von Aggrosoft nicht beliefert.
1.7. Diese AGB haben auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.
2. Anbieter
2.1 Aggrosoft betreibt webbasierte Software (eine dynamische Website mit angeschlossenen Datenbanken auf Webservern), die es ermöglicht, Anwendungen über das Internet durch Eingabe über Web-Browser zu nutzen und Abfragen sowie Ausdrucke über das gleiche Medium vorzunehmen. Diese Software wird dem Nutzer im Rahmen eines Mietvertrags zur Verfügung gestellt.
2.2. Aggrosoft kann einem Nutzer den Zugang zur Nutzung der Programme verweigern, wenn dieser gegen die Regelungen der Geschäftsbedingungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen
hat. In diesem Fall sind Einwendungen und Ansprüche jeglicher Art des Nutzers ausgeschlossen.
2.3. Die Verweigerung der Nutzung kann ohne Angabe von Gründen für längstens einen Tag erfolgen.2.4. Nach Ablauf dieser Frist muss Aggrosoft dem Nutzer die Gründe mitteilen und ihm -sofern dieses Aufgrund der Art des Verstoßes möglich ist- den Zugang wieder erlauben sofern der Nutzer
den Verstoß beseitigt hat.
3. Nutzer
3.1. Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Nutzer sein, die die Software für ihr eigenes Unternehmen nutzen (Endbenutzer) als auch solche, die als Dienstleister die Software für Dritte nutzen (z.B. Steuerberater).
3.2. Bei der Software-Nutzung begangene Rechtsverstöße (z.B. Steuerberatungsgesetz, Rechtsberatungsgesetz, Steuergesetze, Datenschutzgesetz, Fernmeldegeheimnis) hat der Nutzer der
Anwendungen selbst zu verantworten.
3.3. Bei Dienstleistern ist gegenüber Aggrosoft Vertragspartner der Dienstleister und nicht der Endbenutzer.
3.4. Zuordnung eines Benutzers zu einem Dienstleister erfolgt durch den Eintrag seines Accounts in dessen Dienstleister-Gruppe. Wechselt ein Endbenutzer von einem Dienstleister zu einem anderen Dienstleister, so wird er vom Zeitpunkt des Wechsels an dem anderen Dienstleister zugeordnet. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zu Aggrosoft wird hierdurch nicht begründet. Kündigt ein Endbenutzer sein Vertragsverhältnis zum Dienstleister oder umgekehrt, kündigt ein Dienstleister sein Vertragsverhältnis zum Endbenutzer, so entsteht erst durch Erklärung der Übernahme von Aggrosoft ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Endbenutzer und Aggrosoft.
4. Kunden-Nummer, Login-Name, Passwort
4.1. Um Zugang zu den Programmen zu erhalten, werden jedem Nutzer ein Login-Name und ein Passwort zugeteilt. Mit Hilfe dieser Wort bzw. Wort-Zahlen-Kombination erhält der Nutzer Zugang zu den Programmen von Aggrosoft soweit seine Nutzungsrechte ihm diese einräumen.
4.2. Die Ausgabe des Passwortes und des Login-Namens erfolgen über die E-Mail Adresse, auf der sich der Nutzer anmeldet.
4.3. Für die Geheimhaltung hat der Nutzer selbst zu sorgen. Das Passwort ist nur dem Nutzer bekannt. Der Nutzer kann sein Passwort jederzeit selbst ändern.
4.4. Für Schäden, die aus Weitergabe des Passwortes, sei es vorsätzlich oder fahrlässig (z.B. durch Eingabe in sogenannte Phishing-Email), entstehen, haftet Aggrosoft nicht.
4.5. Die Nutzungsrechte von Dienstleistern beziehen sich auf mehrere getrennte Kunden-Nummern (in diesem Falle Mandanten-Nummern genannt), während die Nutzungsrechte von Endbenutzer sich nur auf eine Kunden-Nummer beziehen. Ausnahmsweise kann sich das Nutzungsrecht eines Endbenutzers auch auf mehrere Kunden-Nummern beziehen, wenn er für mehrere Firmen die Anwendungen getrennt nutzt und die Berechtigung für mehrere Firmen gegenüber Aggrosoft nachweist.
4.6. Die zwischen der Aggrosoft und ihren Dienstleistern bestehenden Rechte und Pflichten werden nicht dadurch berührt, dass mit Zustimmung des Endbenutzers, der einem Dienstleister zugeordnet ist, Daten des Endbenutzers an Aggrosoft übermittelt werden.
5. Test-Zugang, Testzeit
5.1. Aggrosoft stellt dem Nutzer auf dessen Wunsch einen Testzugang zur Verfügung, mit dem er die Programme der Aggrosoft GmbH testen kann. Der Testzugang ist für den Nutzer kostenlos.
5.2. Die Testzeit ist auf 60 Tage beschränkt. Aggrosoft kann diese Zeit jedoch in eigenem Ermessen verkürzen oder verlängern.
5.3. Ein Anspruch auf kostenlosen Support während der Testzeit besteht nicht.
6. Aktivierung und Vertragsdauer
6.1. Die Nutzung der Software startet mit der Aktivierung durch den Nutzer. Diese Aktivierung kann per Internet (über ein Formular), per Telefon oderper Email erfolgen.
6.2. Bei Aktivierung der Software hat der Kunde die Möglichkeit zwischen verschiedenlangen Vertragslaufzeiten. Die üblichen vom Anbieter angebotenen Laufzeitoptionen sind: einmonatige Laufzeit, sechsmonatige Laufzeit und einjährige Laufzeit. Längere Sondervertragslaufzeiten sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Als Zahlungsweise gilt die Vorauszahlung für den vereinbarten Vertragszeitraum als vereinbart.
6.3. Bei der Aktivierung wird der Nutzer aufgefordert, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aggrosoft GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu akzeptieren. Diese sind ausdrücklich Grundlage eines jeden zustande gekommen Software-Nutzungsvertrages.
6.4. Bei der Aktivierung übermittelt der Nutzer seine Bankverbindung zum Einzug der Rechnungen an Aggrosoft.
6.5. Erfolgt die Aktivierung durch einen so genannten Aktivierungscode, so ist der Zugang für den Zeitraum und für die Module freigeschaltet für die der Aktivierungscode gilt. Falls der Nutzer weitere oder andere Features von Aggrosoft nutzen will, muss er diese gesondert freischalten. Diese sind auch gesondert zu vergüten.
6.6. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich ein Nutzungsvertrag automatisch um eine volle vertraglich festgelegte Laufzeit ( 6.2 ).
6.7. Eine Anpassung der vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Kunden ist prinzipiell jederzeit möglich. Zu beachten ist, dass die Verkürzung der Vertragslaufzeit stets erst mit einem Monat Frist zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich ist. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich.
7. Kündigung
7.1. Die Kündigung der Nutzungsverträge ist mit einmonatiger Frist zum Ablauf des Vertrages möglich. Die Kündigung hat in schriftlicher Form per Brief zu erfolgen. Der Kündigende hat den Empfang der Kündigung nachzuweisen.
7.2. Die Mindestlaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt einen Monat. Der Anbieter bietet darüber hinaus Verträge mit längerer Laufzeit an. Die Kündigungsfristen bleiben von den Vertragslaufzeiten jedoch unberührt.
7.3. Ist bei der Anmeldung zur Software-Nutzung (z.B. bei Bundle-Angeboten, Partner-Angeboten, o.ä.) eine abweichende Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist angegeben, so gelten diese entsprechend.
7.4. Für Verträge die mittels Aktivierungscode freigeschalten werden entfällt ein Kündigungsrecht innerhalb der Laufzeit, für die der Aktivierungscode erworben wurde.
7.5. Zusatzfunktionen, die neben dem Hauptprogrammpaket hinzugebucht werden können, unterliegen der Kündigungsfrist des Hauptprogrammpakets.
8. Kosten für die Nutzung von Programmen, Übertragung und Speicherung von Daten
8.1. Die Nutzung der Programme, sowie die Übermittlung der Daten auf der Seite des Nutzers bzw. Dienstleisters zu Aggrosoft erfolgt auf Rechnung der Nutzers bzw. Dienstleisters.
8.2. Die Datenübertragungskosten auf Seiten von Aggrosoft sind in den Nutzungsgebühren enthalten.
8.3. Die Kosten für die Speicherung der Daten sind in der monatlichen Nutzungsgebühr nicht enthalten. Für die Speicherung und Sicherung der Daten ist der Nutzer bzw. Dienstleister verantwortlich.
8.4. Im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrages behält sich Aggrosoft das Recht vor, alle während der Nutzen des Programmes angefallen und auf den Servern des Anbieters gespeicherten Daten, nach Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Ende des Nutzungsvertrages zu löschen.
8.5. Der Nutzer ist verpflichtet, noch vor Vertragsende die Daten über eine der angebotenen Schnittstellen auszulesen oder sich einen Ausdruck der Daten auf Papier zu erstellen, um seinen Dokumentationspflichten nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu genügen.
8.6. Aggrosoft berechnet seine Leistungen auf Basis der öffentlichen Preisliste in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Fassung.
8.7. Aggrosoft verbietet ausdrücklich das Speichern von Daten mit illegalem Inhalt sowie das Vorhalten illegal erworbener Daten auf ihren Systemen.
9. Zusätzliche Leistungen / Leistungen Dritter
9.1. Aggrosoft bietet dem Nutzer die Möglichkeit an, Dokumente wie Paketscheine direkt aus der Aggrosoft Software zu erstellen.
9.2. Einige dieser Leistungen (z.B. das Erstellen von Paketscheinen) werden von Dritten erbracht. Der Nutzer stimmt im Fall der Nutzung dieser Funktion der Übermittlung der zum Versand notwendigen Daten (z.B. das Dokument oder der Adresse des Empfängers) an den leistenden Dritten zu.
9.3. Die Kosten für diese Dienstleistungen werden dem Nutzer direkt vom Drittanbieter in Rechnung gestellt.
9.4. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Aggrosoft und dem leistenden Dritten kommt nicht zustande.
10. Support
10.1. Aggrosoft bietet Email-Support (Ticket-Support) sowie telefonischen Support über das in der Website integrierte „Support & Hilfecenter“ an. Das Inklusiv Volumen für Telefon- und Ticketsupport, sowie die Kosten welche für weiteren über dem Inklusiv Volumen angeforderten Support berechnet werden, sind in der öffentlichen Preisliste dokumentiert und gelten ausdrücklich als akzeptiert.
10.2. Die Einhaltung der Supportlevel sowie Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten werden von Aggrosoft nicht garantiert, sondern dienen lediglich als Vorgabewerte zur etwaigen Reaktionszeit.
10.3. Je nach Paket und Supportlevel ist jeden Monat eine bestimmte Zahl an Freiminuten (Inklusiv Minuten) für Telefonsupport, sowie eine bestimmte Anzahl an Freitickets (Inklusiv Tickets des Email-Support) inklusive. Diese Inklusiv Minuten und -Tickets übertragen sich nicht in den nächsten Monat, sondern verfallen am Ende des letzten Tages des jeweiligen Monats.
10.4. Support welcher über den Inklusiv support hinaus geht wird dem Kunden über ein PrePaidSystem in Rechnung gestellt. Weiterführender Support ist dementsprechend erst möglich sobald das PrePaid-Konto des Nutzers ein Guthaben aufweist. Die Berechnung für Support-Tickets erfolgt pro erstelltes Ticket, der Telefonsupport wird je angefangener Minute abgerechnet.
10.5. Eine Übersicht über die Anzahl und bereits verbrauchten Mengen der Inklusiv-Tickets und Telefonminuten kann der Nutzer jederzeit im „Support und Hilfecenter“ seines Accounts einsehen. Übersteigt der Nutzer das Inklusiv-Volumen wird er im „Support und Hilfecenter“ auf die weiteren Kosten hingewiesen.10.6.Ist der Kunde in einer telefonischen Warteschleife, bevor er mit dem Support erstmalig verbunden wird, so ist diese Warteschleife kostenfrei.
11. Zahlung
11.1 .Aggrosoft wickelt seinen gesamten Kunden-Geschäftsverkehr über das Internet ab. Die Zahlung aller Rechnungsbeträge für Softwarepakete und Zusatzmodule erfolgt daher im Lastschriftverfahren. Bei Leistungen von Drittanbietern sowie zusätzlichen Leistungen durch Aggrosoft ist Aggrosoft berechtigt eine Kaution zu verlangen bzw. die Leistung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Dies wickelt Aggrosoft über ein Prepaid-System ab, welches der Nutzer per PayPal oder Lastschrift aufladen kann.
11.2. Die Zahlung per Lastschriftverfahren für die in spezifizierten Leistungen wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart. Aggrosoft kann eine andere Zahlungsweise schriftlich gestatten.
11.3. Bei anderweitiger Zahlungsweise für die in11.1 spezifizieren Leistungen als Lastschrift ist Aggrosoft berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
11.4 .Anfallende Bankgebühren durch Rücklastschriften, gleich welcher Art (Widerspruch, falsches Konto/BLZ, mangelnde Deckung, etc.) hat der Kunde nebst einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR zusätzlich zu seinen Gebühren für die Software-Nutzung an Aggrosoft zu erstatten.
11.5. Einwände gegen die Rechnungsstellung von Aggrosoft sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
11.6. Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege. Für einen zusätzlichen Papierversand der Rechnungen wird ein Entgelt von 5,00 Euro berechnet.
11.7. Aggrosoft wird bei berechtigten Einwendungen die Rechnung sowie die Lastschrift ändern. Ist die Lastschrift zum Zeitpunkt der Änderung der Rechnung bereits an die Bank übergeben worden, so wird Aggrosoft den Differenzbetrag an den Kunden erstatten oder mit der nächsten Nutzungsgebühr verrechnen.
11.8. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Lastschriften zu sperren, die nicht anerkannte Rechnungen betreffen. Bei Sperrung der Lastschrift hat der Kunde anfallende Bankgebühren nebst Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 11.4 an Aggrosoft zu erstatten.
12. Zahlungsverzug
12.1. Bei Zahlungsverzug ist Aggrosoft berechtigt, Verzugszinsen nach §288 Abs 2. BGB zu berechnen.
12.2. Der Zahlungsverzug tritt im Falle des Lastschrift-Verfahrens mit dem Datum der Rückgabe der Lastschrift ein, sonst mit dem nächsten Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Spätestens jedoch tritt der Verzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein.
12.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers ist Aggrosoft berechtigt, diesen nach der zweiten Mahnung bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen von der zukünftigen Inanspruchnahme von Leistungen auszuschließen.
12.4. Ist der Nutzer mit mehr als einer Zahlung in Verzug, so steht Aggrosoft das Recht zu, sofortigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu fordern. In diesen Fällen hat die Aggrosoft ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht übermittelter oder erbrachter Leistungen. Ebenso kann die Aggrosoft den Nutzer bzw. Dienstleister von der künftigen Inanspruchnahme ihrer Leistungen bis zum Ausgleich aller Forderungen ausschließen.
12.5. Bei Zahlungsverzug eines Dienstleisters ist Aggrosoft berechtigt, den Dienstleister-Vertrag zu kündigen und alle seine Nutzer einem anderen Dienstleister zu übertragen oder die Nutzungsverträge selbst zu übernehmen.
12.6. Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers gelten die vorstehenden Textziffern entsprechend.
13. Schutzrechte
13.1. Alle Rechte der Aggrosoft an Programmen, Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werkensowie an ihrem Know-How bleiben vorbehalten.
13.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der Aggrosoft zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass dem Nutzer eventuell vorliegende Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
13.3. Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen und sonstige Verwertungen sind dem Nutzer bzw. Dienstleister nur im Rahmen der hierfür geltenden Vereinbarungen gestattet.
13.4. Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu Aggrosoft.
14. Haftung
14.1. Eine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Leistungen in handels- und steuerrechtlicher Hinsicht wird durch Aggrosoft nicht übernommen, soweit beides nicht jeweils ausdrücklich zugesichert wird.
14.2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Aggrosoft im Einzelfall bis zur Höhe von 5.000,00 EUR. Mit Ausnahme eines von Aggrosoft zu vertretenden Verzuges oder einer zu vertretenden Unmöglichkeit haftet Aggrosoft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.3. Die Haftung für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz -soweit anwendbar- bleibt unberührt.
14.4. Leistungsverzögerungen hat Aggrosoft nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit die vorstehenden Umstände bei einem Vor-Lieferanten von Aggrosoft eintreten. Führt eines dieser Ereignisse zu einer von Aggrosoft nicht zu vertretenden Unmöglichkeit, so entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung.
14.5. Die Haftung für Folgeschäden beschränkt sich auf vorsätzlich und grob fahrlässig zugefügte Schäden, soweit nicht im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften diese Zusicherung gerade den Zweck hatte, vor solchen Schäden zu bewahren. Im Übrigen bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz -soweit anwendbar- unberührt.
14.6. Schließt Aggrosoft im Falle des Zahlungsverzuges den Nutzer von der zukünftigen Inanspruchnahme der Leistungen aus, so ist die Haftung für übermittelte Daten, auf die sich der Leistungsausschluss bezieht, ausgeschlossen, soweit Aggrosoft nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen.
14.7. Für Schäden, die durch die Ausführung des Auftrages aufgrund einer gesonderten Anweisung eines Nutzers entstehen, haftet die Aggrosoft -gleich aus welchem Rechtsgrund- nicht, sofern Aggrosoft die Gefahr des Schadens-Eintritts nicht erkennen musste oder ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Weist Aggrosoft auf die Gefahr eines möglichen Schadens hin und hält der Auftraggeber gleichwohl seine Ausführungs-Anweisung aufrecht, so ist jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.
15. Updates, Gewährleistung
15.1. Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit der Software nicht unerheblich mindern, sowie fehlende zugesicherte Eigenschaften wird Aggrosoft nach entsprechender schriftlicher Mitteilung oder per Brief, durch den Nutzer innerhalb einer Frist von zwei Monaten beheben.
15.2. Gelingt es Aggrosoft innerhalb angemessener Frist nicht, einen Fehler zu beseitigen oder zugesicherte Eigenschaften herbeizuführen, oder ist die Nachbesserung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, so kann der Nutzer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
15.3. Von Aggrosoft durchgeführte Veränderungen an der Software (Updates) sind für den Nutzer kostenfrei. Der Nutzer stimmt jedem Update zu.
16. Untersuchungspflicht
16.1. Rügen sind innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Nutzung schriftlich bei Aggrosoft zu erheben.
16.2. Nicht offensichtliche Mängel müssen gegenüber Aggrosoft innerhalb von drei Wochen nach ihrer Feststellung schriftlich gerügt werden.
16.3. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.
17. Datenschutzbeauftragter / Datenschutz
17.1. Aggrosoft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Aggrosoft GmbH im Anhang dieser AGB.
18. Geheimhaltungspflicht
18.1. Aggrosoft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Nutzer übermittelten Daten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt weitergegeben werden.
18.2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf solche Kenntnisse, die Aggrosoft im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung erlangt hat.
18.3. Die Geheimhaltungspflicht ist in einer besonderen Datenschutzerklärung, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt ist, festgelegt.
18.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung ist eingeschränkt bei Beschlagnahmungen durch die Stellen der Finanzbehörden und Durchsuchungen, die aufgrund richterlicher Durchsuchungsbefehle ergehen. Aggrosoft wird sich bei der Prüfung solcher Offenlegungsansprüche rechtlichen Rat einholen, um unberechtigte Ansprüche von Behörden abzuwehren.
19. Gerichtsstand, anwendbares Recht
19.1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist München. Aggrosoft kann gegen den Kunden wahlweise auch an dessen eigenen Gerichtsstand Klage einreichen.
19.2. Für die von Aggrosoft abgeschlossenen Verträge auf Grundlage dieser AGB und für die hieraus folgenden Ansprüche -gleich welcher Art- gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.3. Die Anwendung der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
20. Aufrechnung, Abtretung, Schriftform
20.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Briefform, nicht jedoch durch Telefax, gewahrt wird.
20.2. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Aggrosoft mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
20.3. Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Nutzers aus Rechtsverhältnissen mit Aggrosoft an Dritte ist ausgeschlossen und Aggrosoft gegenüber unwirksam.
21. Salvatorische Klausel
21.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(Stand 01.03.2019)